Was zeichnet das Angebot der Kindertagespflege aus?

Kindertagespflege (KTP) ist wie die Kinderkrippe ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. Den Eltern wird es dadurch möglich, Job und Kinder miteinander zu vereinbaren.

Individuell kann in der KTP auf Allergien/Unverträglichkeiten, religiöse Besonderheiten oder einfach die Wünsche der Kinder eingegangen werden. Das Mittagessen wird in der Regel unter Einbeziehung der Kinder täglich frisch gekocht und orientiert sich an deren Vorlieben.

Niedrige Betreuungsschlüssel (maximal 5 Kinder) in den KTPs garantieren die Möglichkeit einer optimalen Förderung jedes Kindes. Auch introvertierte Kinder werden vollumfänglich wahrgenommen und in ihrer Entwicklung gestärkt.

Das familiennahe Angebot bietet im Alltag umfangreiche Möglichkeiten, die Kinder in Tätigkeiten, die sie auch von den Eltern zu Hause kennen, mit einzubeziehen. Das fördert die Selbstwirksamkeit der Kinder und schont teilweise die Nerven der Eltern.

Eine einzige Bezugsperson sowohl für die Kinder als auch für die Eltern fördert den schnellen Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses und damit einer tragfähigen Bindung der Kinder an die Kindertagespflegeperson. Beziehung dient als Grundlage für gleichwürdige Erziehung.

Regelmäßige Fortbildungen (mindestens 16h im Jahr) und eine enge Kooperation mit der Fachberatung im Jugendamt sichern die Fachlichkeit der tätigen Kindertagespflegeperson. Deren Pflegeerlaubnis wird aller 5 Jahre vom Jugendamt überprüft und gegebenenfalls verlängert.

Thüringens Bildungsplan für die Kitas bildet auch in der Kindertagespflege die Grundlage für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Im U3 – Bereich nimmt dabei das freie, intrinsische Spiel (von innen heraus) den größten Raum für das Lernen der Kinder ein.

Altersgenossen zum sozialen Lernen finden sich in der KTP in begrenzter Anzahl. Daraus resultierend sind die Beziehungen der Kinder untereinander intensiver und verbindlicher als üblicherweise in der Kita. Die sozialen Interaktionen der Kinder ähneln denen von Geschwistern.

Große Vorteile bietet der geschützte Rahmen für die Kinder, der auch durch die feste Zuordnung der Kinder entsteht. Dies zeigte sich während der Coronamaßnahmen. In der KTP blieb für die Kinder der Betreuungsalltag gleich. Für sie gab es dort keine spürbaren Veränderungen.

Eine professionelle Elternpartnerschaft auf Augenhöhe ist in der KTP durch eine intensive Einbeziehung möglich. Probleme können so schneller geklärt, und alle Infos zum Kind täglich bei den Übergaben zwischen Eltern und Betreuungsperson ausgetauscht werden.

Stabile Strukturen entstehen einerseits durch die wiederkehrenden Abläufe und andererseits gibt es keinen schichtbedingten Wechsel der Gruppe oder der Betreuungsperson wie in der Kita.

Partizipation der Kinder ist in der KTP sehr gut umsetzbar. Innerhalb der rahmengebenden festen Struktur können der Tagesablauf und die Bildungsangebote den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder flexibel angepasst werden.

Flexible Betreuungsangebote in der Kindertagespflege ermöglichen es den Eltern, die passende Betreuung für die benötigten Zeiten zu finden. Ganztagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in externen Räumen oder sogar im Haushalt der Eltern sind genauso möglich, wie ergänzende Angebote außerhalb der regulären Zeiten.

Leiser als in der Kita ist es schon auf Grund der geringeren Anzahl der Kinder. Die deutlich geringere Lautstärke wirkt sich positiv auf das Stresslevel aller Personen in der KTP aus. Die Kinder können den notwendigen Wechsel zwischen Anspannungs- und Entspannungsphasen so intensiver erleben.

Engere Bindungen entstehen automatisch durch weniger Kontakte innerhalb der KTP. Sie bilden eine wichtige Grundlage für ein gesundes Selbstwertgefühl und damit für die Ausbildung einer hohen seelischen Widerstandskraft. Konflikte können auf Grund des geringen Betreuungsschlüssels durch die Kindertagespflegeperson optimal begleitet werden.

Gleichgestellt werden die Betreuungsangebote der Kindertagespflege und der Kitas durch den Bundesgesetzgeber. Eltern wird deshalb im SGB VIII ein entsprechendes Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt und ein Betreuungsanspruch ab dem ersten Lebensjahr des Kindes garantiert.

Einzelkinder kann die geschwisterähnliche Konstellation bereichern. Vor allem dann, wenn sie vor der Betreuung außerhalb des Elternhauses nur selten in Kontakt mit anderen Kindern gekommen sind. Auch unter den Familien bilden sich häufiger enge und verbindlichere Kontakte, ohne die sonst in den Kitas verbreitete Grüppchenbildung.


KINDERTAGESPFLEGE bietet damit als Betreuungsangebot viele Möglichkeiten für Kinder und deren Eltern. Sie kann damit als perfekter Übergang von der kompletten Behütung im Elternhaus zur Betreuung in der Kita mit hohem Betreuungsschlüssel und wechselnden Betreuungspersonen dienen.



 

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